Wo Menschen zusammen leben und arbeiten, gibt es ab und zu Probleme. Das tägliche Zusammensein in der Schule und auf dem Schulweg wird jedoch wesentlich erleichtert, wenn die folgenden Regeln von allen anerkannt und befolgt werden.

 

I. Allgemeines

  1. Jeder hat dafür zu sorgen, dass die Schule und das Schulgelände sauber gehalten werden. Wir fühlen uns mitverantwortlich für unsere Umwelt und unsere Zukunft.
  2. Schmierereien und Beschädigungen werden geahndet. Für eventuell entstehende Kosten haften die Erziehungsberechtigten.
  3. Die Schule ist eine rauch-, alkohol- und drogenfreie Zone.
  4. Im schulischen Miteinander ist kein Platz für verbale und körperliche Gewalt (Beleidigungen, Beschimpfungen, grobe Schimpfwörter, Schubsen, Treten, Würgen, Schläge, Erpressung, Mobbing und Drohungen).
  5. Zum gesellschaftlichen Miteinander und zur Repräsentation unserer Schule nach außen gehört auch das Tragen einer angemessenen Kleidung. Diese muss so beschaffen sein, dass sie keine Gefährdung der MitschülerInnen darstellt und nicht gegen die allgemein anerkannten sittlich moralischen Werte unserer Gesellschaft verstößt.
  1. Das Mitführen von Waffen jeder Art ist verboten.

 

II. Verhalten auf dem Schulweg

  1. Im Interesse der eigenen Sicherheit wählen die SchülerInnen stets den breiten Bürgersteig an der Jung-Stilling-Allee zur Schule. Abkürzungen oder Unterbrechungen des direkten Schulwegs gefährden den Versicherungsschutz. Bei der Benutzung von Fahrzeugen müssen die allgemein geltenden Verkehrs- und Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Auf dem Schulweg gelten die Verhaltensregeln, die auch auf dem Schulgelände und während der Pausen erwartet werden. In besonderer Weise ist darauf zu achten, dass
    • beim Überqueren der Straße der Zebrastreifen benutzt wird
    • das Fahrradfahren bergab auf der Jung-Stilling-Allee nicht erlaubt ist

 

III. Unterricht

  1. Der Vormittagsunterricht beginnt um 7:45 Uhr und endet um 13:00 Uhr.
  2. Vor Unterrichtsbeginn, spätestens um 7:40 Uhr, halten sich die Schüler auf dem Schulhof, in der Pausenhalle oder im Erdgeschoss auf.
  3. Nach der letzten Unterrichtstunde werden alle Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen. Der Klassendienst putzt die Tafel und fegt die Klasse/den Fachraum.
  4. Alle Unterrichtsräume sind nach dem Verlassen immer abzuschließen.
  5. Die SchülerInnen erscheinen pünktlich und vorbereitet zum Unterricht. Sie legen die benötigten Arbeitsmaterialien vor der Begrüßung des Lehrers bereit und beteiligen sich aufmerksam am Unterrichtsgeschehen. Versäumnisse aufgrund von Krankheit sind eigenständig und unaufgefordert nachzuarbeiten.
  6. Die SchülerInnen der Klassen stehen zu Beginn des Unterrichts zur Begrüßung auf.
  7. Jacken sind vor Beginn des Unterrichts auszuziehen und nach Möglichkeit an der Garderobe aufzuhängen. Mützen und Kappen sind abzusetzen.
  8. Störungen des Unterrichts, z.B. durch Reden, Essen, Trinken, Herumlaufen, Kippeln, Fremdbeschäftigungen (Briefe schreiben, schminken usw.) und Kaugummikauen sind grundsätzlich untersagt. Die SchülerInnen halten die vereinbarten Gesprächsregeln ein und stören nicht durch Hereinrufen, Unterbrechen, Auslachen und Kommentieren.
  9. Mobiltelefone müssen bis zum Verlassen des Schulgeländes ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahrt werden. Während der Mittagspause darf das Handy zum Musikhören genutzt werden. Im Unterricht darf das Mobiltelefon nur nach ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft genutzt werden. In der Cafeteria ist generelles Handyverbot. Bei Missachtung dieser Regeln wird das Handy im Sinne einer pädagogischen Maßnahme (§53.2 SchulG) im Schultresor aufbewahrt, bis es von den Erziehungsberechtigten abgeholt wird. Die Schule übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Verlust. 
  10. Die Klassenarbeiten sind in das jeweilige Arbeitsheft oder auf vom Lehrer vorgefertigte Blätter zu schreiben. Falls ein Heft vergessen wurde, wird die korrigierte Arbeit ins Klassenarbeitsheft eingeklebt und anschließend komplett übertragen. Bei vorzeitiger Abgabe der Arbeit verbleiben die SchülerInnen auch nach der Arbeit ohne zu stören im Klassenraum.
  11. SchülerInnen, die von der laufenden Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden, erledigen im Trainingsraum eine vom Lehrer gestellte Aufgabe.
  12. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt während der Unterrichtszeit die Toiletten aufzusuchen. Über Ausnahmefälle entscheidet der Lehrer.

 

IV. Pausen

  1. In den großen Pausen begeben sich alle SchülerInnen auf den Schulhof und halten sich dort innerhalb der Markierungen auf. Auch die Pausenhalle oder der untere Flur des Erdgeschosses dürfen in der Pause aufgesucht werden.
  2. In den Pausen wechseln die SchülerInnen in die Klassen- bzw. Fachräume (Lehrerraumprinzip). Das Laufen, Drängeln und Schubsen auf den Fluren ist untersagt.
  3. Jeder hat sich auf dem Schulhof so zu verhalten, dass er niemanden stört und gefährdet. Ballspiele sind nur im hinteren Teil des Schulhofes unter Einhaltung der allgemeinen Sicherheit erlaubt. Das Werfen mit Schneebällen und anderen Gegenständen sowie das Rutschen auf Schnee und Eis und das Betreten der Rasenflächen müssen aus Sicherheitsgründen unterbleiben.
  4. Aus Gründen des Versicherungsschutzes darf das Schulgelände während der täglichen Schul- und Betreuungszeit nur mit besonderer Erlaubnis verlassen werden.
  5. Der Schulhof darf nicht befahren werden. Zweiräder werden in den dafür vorgesehenen Mofa- und Fahrradständer abgestellt.
  6. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Es liegt im Interesse aller SchülerInnen, die Toiletteneinrichtung immer sauber zu halten.
  7. Die Bolzplatzbenutzung erfolgt nach einem durch die SV festgelegten Plan. Rund um den Bolzplatz ist der Aufenthalt verboten.
  8. In der Cafeteria gelten die dort aushängenden Regeln.